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Evangelischer Friedhof Bönen

Lenningser Straße, 59199 Bönen

Wir möchten Sie herzlich einladen, den Evangelischen Friedhof Bönen kennen zu lernen. Lassen Sie Ihren Blick über unsere Anlage schweifen und finden Sie zwischen dem Grün der Bäume und den offenen Wiesen mittels unserer Angebote einen Weg zum individuellen Gedenken an einen geliebten Menschen.

Ein Grab sollte mit Bedacht ausgewählt werden. Nur dann kann es zu einem bleibenden Ort der Ruhe, des Rückzuges und des Erinnerns werden, an den man gerne zurückkehrt.

Kontakt

Trägerin des Friedhofes

Ev. Kirchengemeinde Bönen
Bahnhofstr. 262
59199 Bönen

Internet

Verwaltung

Kreiskirchenamt Hamm
-Friedhofsabteilung-
Martin-Luther-Str. 27 b
59065 Hamm

Tel.: 0 23 81/ 142-129

Email: Daniel.Groene@kirchenkreis-hamm.de

Friedhofsgärtner

Ulrich Kampschulte
Werler Str. 137
59063 Hamm

Tel. 0170/2918220 

Totengräber

Gensemeyer
Alter Uentroper Weg 317, 59071 Hamm,
Telefon: 02388/1205 
Mobil: 0160/3584070

Mögliche Bestattungsformen

Die Wahlgrabstätte

Die Wahlgrabstätte ist die klassische Grabart. Sie wird auch als Familiengrab oder -gruft bezeichnet. Die Größe, also die Anzahl der zusammengehörigen Grabstellen, und die Lage des Wahlgrabes können im Rahmen der freien Beerdigungsflächen von den Angehörigen für Erdbestattungen oder Urnenbeisetzungen ausgesucht werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre.

Das Reihengrab

Das Reihengrab wird für eine Erdbestattung einzeln und der Reihe nach vergeben. Hier beträgt die Ruhezeit 30 Jahre. Es wird zwischen Reihengräbern für Verstorbene bis und ab dem vollendeten fünften Lebensjahr unterschieden. Die Anlage und Pflege der Grabstätten erfolgt durch die nutzungsberechtige Person.

Die Reihen­gemeinschafts­grab­stätte

Die Reihengemeinschaftsgrabstätte wird für eine Erdbestattung oder Urnenbeisetzung einzeln und der Reihe nach vergeben. Hier beträgt die Ruhezeit 30 Jahre. Wer nach dem Tod eines Angehörigen für eine Grabpflege nicht sorgen kann oder will, ist mit einem solchen "Rasengrab" gut beraten. Die Friedhofsträgerin versieht jede Grabstätte mit einer einheitlichen Grabplatte aus Granit, die mit Vor- und Zuname, Geburts- und Sterbejahr sowie mit einem vertieften Kreuz gestaltet ist.

Das Wahlgemeinschaftsgrab

Hierbei handelt es sich um eine Bestattung im Rasen, die vom Friedhofsträger sowohl gesät als auch gepflegt wird. Die Urnen-Gräber sind mit einer Platte aus Granit und einer vertieften Schrift versehen. Die Grabplatte kann individuell gestaltet werden.

Die Wahlgemeinschaftsgrabstätte mit Grabbeet und Grabmal

Die Pflege der ein- oder zweistelligen Grabstätte wird von der Friedhofsträgerin übernommen. Die Nutzungszeit beträgt für die Erdbestattung oder für die Urnenbeisetzung 30 Jahre. Die Friedhofsträgerin stellt als Grabmal eine Basaltsäule auf und versieht diese mit Vor- und Zuname sowie Geburts- und Sterbejahr der verstorbenen Person.

Hier finden Sie eine stichpunktartige komplette Übersicht der auf dem Friedhof Bönen zur Verfügung stehenden Bestattungsformen.

Geschichte des Friedhofs

Auf dem Friedhof, der um das Jahr 1900 angelegt und im Jahre 1920 erweitert wurde, können alle Verstorbenen aus der Kommunalgemeinde Bönen beigesetzt werden

Im Jahre 1987 wurde die Kapelle erneurt. Mehrere Aufbahrungsräume wurden angebaut, bis im Jahre 2008 schließlich eine erneute Renovierung der Räumlichkeiten stattfand.

Weitere Besonderheiten

Für Frühgeburten existiert ein "Schmetterlingsfeld" gleich neben der Kapelle.

Immer öfter gibt es keine Angehörigen mehr oder die Verwandten wohnen weit entfernt.
Damit der Wunsch nach einem traditionellen Grab erfüllt werden kann, wurde im Jahre 2013 die Anlage von Wahlgemeinschaftsgrabstätten mit Grabbeet und Grabmal für Erd- und Urnenbestattungen beschlossen.
Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten kann ein- oder zweistellig erworben werden. Das Rahmengrün wird durch die Friedhofsträgerin jahreszeitlich gestaltet. Die Anlage des Grabes einschließlich einer Basaltstele als Grabmal mit Beschriftung (Vor- und Nachname sowie Geburts- und Sterbejahr) sowie Unterhaltung während der 30-jährigen Ruhezeit, erfolgt durch die Friedhofsträgerin.

Friedhofssatzung

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über unsere Satzungen.

Friedhofssatzung

Friedhofsgebührensatzung

Grabmal- und Bepflanzungssatzung